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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand Juli 2019

I. Geltungsbestimmungen


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne Ausnahme für alle Lieferungen und Leistungen der Sartoris GmbH & Co. KG. Anders lautenden Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags-partners wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten immer erst dann, wenn sie durch die Sartoris GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt wurden. Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Sartoris GmbH & Co. KG behält sich das Recht auf Teillieferungen vor.


II. Vertragsabschluss  


1. Die Angebote der Sartoris GmbH & Co. KG sind freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch Übergabe der Ware an den Kunden oder dem mit der Auslieferung Beauftragten zustande. 

 2. Mündliche Informationen und Zusagen, Informationsmaterial und Werbeaussagen gleich welcher Art, vor allem Produktbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Waren, sowie Angaben zu Beschaffung, Qualität, Zusammensetzung, Leistung, Verbrauch und Verwendbarkeit von Produkten, ferner Masse und Gewichte der Waren sind soweit gesetzlich zulässig freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden. Sie stellen soweit gesetzlich zulässig keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.

3. Geringfügige Abweichungen von den Warenangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

4. Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer, §14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständi-gen beruflichen Tätigkeit handeln. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern, § 13 BGB.


III. Lieferzeiten, Teillieferungen  


1. Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung angeführten Lieferfristen der Sartoris GmbH & Co. KG sind geschätzte Zeiten. Wenn die Sartoris GmbH & Co. KG in Verzug gerät, haftet die Sartoris GmbH & Co. KG für den hierdurch entstandenen Schaden des Vertragspartners nur dann, wenn der Verzug auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen ist oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Sartoris GmbH & Co. KG. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung nur in dem Falle fordern, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen ist. In diesem Falle ist der Schadensersatzanspruch auf den fünfmaligen Wert des Teilauftragswertes beschränkt. Der Nachweis eines im Einzelfalle höheren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.

2. Kommt es zu Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingrif-fe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in den eigenen Betrieben, im Zulieferbetrieben oder bei den Transporteuren oder wegen sonstiger, von der Sartoris GmbH & Co. KG nicht zu vertretender Umstände, ist die Sartoris GmbH & Co. KG berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Seiten können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der obengenannten Vorkommnisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus-führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien bleiben ausgeschlossen.


IV. Preise und Zahlungsbedingungen  


 1. Es gelten die in von der Sartoris GmbH & Co. KG erstellten Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese Preise verstehen sich ab Sitz der Sartoris GmbH & Co. KG und sind Preise ab dem der Sartoris GmbH & Co. KG gewählten Auslieferungslagers.

Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen sind nicht eingeschlossen. In den Preisen eingeschlossen sind die handelsüblichen Standardverpackungen der gelieferten Waren, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc.; diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. 

2. Mit Verlassen des Auslieferungslagers oder der Übergabe an den von der Sartoris GmbH & Co. KG mit der Auslieferung Beauftragten geht – sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt - die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes oder des zufälligen Untergangs auf den Vertragspartner über. Die Sartoris GmbH & Co. KG behält sich in jedem Falle das Recht vor, die bestellte Ware per Nachnahme zu versenden.

3. Soweit nicht Vorkasse vereinbart wurde, sind Rechnungen der Sartoris GmbH & Co. KG 8 Tage nach Rechnungsausstellung rein netto ohne Skonti und sonstige Abzüge zur Zahlung fällig, jedoch spätestens unmittelbar nach Erhalt der Lieferun-gen der Sartoris GmbH & Co. KG. Die Sartoris GmbH & Co. KG nimmt Schecks stets nur erfüllungshalber an; der Vertragspartner hat die Einzugsspesen zu tragen. Im Falle von Teillieferungen gemäss III.2. ist nur der anteilige Kaufpreis zur Zahlung fällig.

4. Bei Zahlungsverzug seitens des Vertragspartners berechnet die Sartoris GmbH & Co. KG Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz; der Sartoris GmbH & Co. KG bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens vorbehalten.

5. Das Zurückbehaltungsrecht seitens des Vertragspartners gilt nur hinsichtlich Gegenforderungen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhält-nis. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Ansprüche von der Sartoris GmbH & Co. KG anerkannt wurden, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


V. Gewährleistung  


1. Die Verkäuferin ist aufgrund der Eigenart der verkauften Waren nicht generell zur Überprüfung einzelner Bauteile und kompletter Geräte in der Lage und verpflichtet. Falls Mängel an den Vertragswaren erkennbar werden oder die zugesicherten Eigenschaften fehlen, ist die Sartoris GmbH & Co. KG nach eigener Wahl zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Ein Anspruch auf Nacherfüllung besteht nicht sofern sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, § 439 III BGB.

Nach dem zweiten Fehlschlagen oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit nicht möglich ist, ist der Vertragspartner berechtigt, die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertra-ges (Wandlung) zu verlangen. Schadensersatz und Ersatz der Vertragskosten wird bei Verschulden auf Seiten der Sartoris GmbH & Co. KG geleistet. Eine Haftung der Sartoris GmbH & Co. KG ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverlet-zung der Sartoris GmbH & Co. KG und deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungs-gehilfen beschränkt.

2. Bei offensichtlichen Mängeln hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung der Sartoris GmbH & Co. KG schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind der Sartoris GmbH & Co. KG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. 

3. Im Gewährleistungsfall kann die Sartoris GmbH & Co. KG den reklamierten Gegenstand entweder beim Käufer besichtigen oder besichtigen lassen oder den Käufer auffordern, den Gegenstand ordnungsgemäß verpackt an die Sartoris GmbH & Co. KG zu senden.

4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Beseitigung von Fehlern, die auf äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind. Gewährleistungsan-sprüche bestehen ferner dann nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Installationsanweisungen der Sartoris GmbH & Co. KG nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegrif-fen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmateria-lien verwendet worden sind, die nicht den Spezifikationen der Sartoris GmbH & Co. KG oder deren Lieferanten nicht entsprechen. Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen im Übrigen voraus, dass der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb der Spezifikationen des jeweiligen Herstellers betreibt.

5. Falls eine Nachbesserung erfolgt, erwirbt die Sartoris GmbH & Co. KG mit dem Ausbau bzw. mit Eingang bei der Sartoris GmbH & Co. KG Eigentum an den ausge-bauten Komponenten. Im Falle von Ersatzlieferungen wird die Sartoris GmbH & Co. KG mit Eingang des Austauschgeräts oder der Austauschkomponenten beim Vertrags-partner Eigentümer der auszutauschenden Geräte und/oder Komponenten.

6. Der Gewährleistungszeitraum für neue Kaufsachen beträgt grundsätzlich zwei Jahre nach Ablieferung der Ware nach Maßgabe § 438 Absatz 2 BGB. Bei Einzel-komponenten und bei Installationen im Hause des Vertragspartners die nicht als Verbrauchsgüter gekauft oder installiert werden beträgt der Gewährleistungszeit-raum 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn die Sartoris GmbH & Co. KG oder deren Erfüllungsgehilfen insoweit vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 


VI. Wartung und Service  


1. Die Sartoris GmbH & Co. KG erbringt nach Maßgabe der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung mit dem Vertragspartner auch über die gesetzliche bzw. vertragliche Gewährleistungsfrist hinaus entgeltliche Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für gelieferte Geräte (Sartoris GmbH & Co. KG-Serviceleistungen).

2. Die Sartoris GmbH & Co. KG-Serviceleistungen beinhalten die Gesamtheit der Maßnahmen, die durch gewöhnlichen Gebrauch und gewöhnliche Abnutzung der gelieferten Geräte notwendig werden. Die von der Sartoris GmbH & Co. KG zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf den in der schriftlichen Auftragsbestä-tigung der Sartoris GmbH & Co. KG angegebenen Lieferort; Mängel oder Schäden, die auf die Verwendung von nicht durch die Sartoris GmbH & Co. KG gelieferten Produkten oder die Kombination mit solchen Produkten oder Komponenten zurück-gehen, sind ausgenommen.  

3. Die Sartoris GmbH & Co. KG ist zur Behebung von Mängeln nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsfrist nach seiner Wahl auch zu Ersatzlieferungen anderer, aber gleichwertiger Komponenten oder gebrauchter, aber neuwertiger Austauschkomponenten berechtigt.  

4. Einzelheiten und Beschreibung der Sartoris GmbH & Co. KG-Serviceleistungen werden in einem Zusatzvertrag gesondert geregelt.  


VII. Haftung  


1. Die Haftung der Sartoris GmbH & Co. KG für deren gesetzliche Vertreter, Erfül-lungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen gegenüber dem Käufer ist außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungs-höchstsumme außerhalb des Bereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich auf den zweifachen Auftragswert.

2. Die vorgenannten Haftungseinschränkung gilt für alle Rechtsgründe. Ausge-schlossen sind insbesondere Ansprüche auf den Ersatz mittelbarer Schäden und Ansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Der Ausschluss bezieht sich auch hier nicht auf Vorsatz oder nachgewiesener grober Fahrlässigkeit im Hinblick auf Beratungs- und Aufklärungspflichten.


VIII. Eigentumsvorbehalt  


1. Alle Lieferungen der Sartoris GmbH & Co. KG werden unter Eigentumsvorbehalt vorgenommen. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten („Vorbehaltsware") erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über. Die Sartoris GmbH & Co. KG wird auf Wunsch des Vertragspartners bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware an diesen übereignen, wenn und sofern der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle offenen Forderungen der Sartoris GmbH & Co. KG um mehr als 30 % übersteigt.

2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbei-ten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungs-gemäßen Geschäftsganges weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen der Sartoris GmbH & Co. KG an die Sartoris GmbH & Co. KG ab. Die Sartoris GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung unter Vorbehalt an. Der Vertragspartner wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die der Sartoris GmbH & Co. KG abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte der Sarto-ris GmbH & Co. KG hinweisen.

3. Wenn der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilwei-se in Verzug ist, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, darf er nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Die Sartoris GmbH & Co. KG ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Vertrags-partners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerru-fen. Die Sartoris GmbH & Co. KG kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.

4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Vertragspartner die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbeson-dere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend zu versichern und der Sartoris GmbH & Co. KG auf Verlangen Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Vertragspartner tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt an die Sartoris GmbH & Co. KG ab. Die Sartoris GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Vertragspartner mit der Maßgabe, dass diese wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.


IX. Rechte Dritter


Die Sartoris GmbH & Co. KG stellt den Vertragspartner von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes frei, sofern der Vertragspartner die Sartoris GmbH & Co. KG von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und die Sartoris GmbH & Co. KG alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahmen, insbesondere Änderung oder Austausch gelieferter Ware, ermöglicht hat. Weitergehende An-sprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlos-sen.


X. Export


Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Falle eines Exports der Vertragswaren die Bestimmungen des US-amerikanischen und/oder des deutschen Außenwirtschafts-rechts zu beachten. Dies gilt gleichermaßen für Lieferungen in Länder, an Empfän-ger oder zu Zwecken, von welchen der Vertragspartner weiß oder wissen muss, dass sie der außenwirtschaftsrechtlichen Kontrolle unterliegen.


XI. Vertraulichkeit und Datenschutz


1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspar-tei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln.

2. Die Sartoris GmbH & Co. KG verpflichtet sich, bei Nutzung der aus der Ge-schäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezoge-nen Daten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundes-datenschutzgesetzes zu beachten.


XII. Software


Für von der Sartoris GmbH & Co. KG mitgelieferte, nicht von der Sartoris GmbH & Co. KG selbst hergestellte Software gelten die §§ 69a bis 69g Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.


XIII. Verschiedenes


1. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Natio-nen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Karlstein.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle einer unwirk-samen Bestimmung gilt eine angemessene Regelung, welche im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Anschrift

Sartoris GmbH & Co. KG
Kahler Str. 2a
63791 Karlstein                  

Kontakt

Email: info@sartoris-gmbh.de 
Telefon: +49 (0) 6188 95155        
Telefax: +49 (0) 6188 95157

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